BERATENDER BEIRAT FÜR ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Der beratende Beirat für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Verein und den Vorstand bei der Erreichung der Vereinszwecke.
In den beratenden Beirat für Öffentlichkeitsarbeit können vom Vorstand entsprechende Persönlichkeiten, die die Ziele des Zweckes des Vereins unterstützen wollen, eingeladen und berufen werden.
Mitglieder des Beratender Beirat für Öffentlichkeitsarbeit müssen keine Vereinsmitglieder sein, sie haben kein Stimmrecht und keine Vereinspflichten.
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